Exklusivmandate

5. Juni 2020
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5. Juni 2020 admin

Exklusivmandate

Exklusivmandate in der Gewerblichen Vermietung kommen häufig in diesen zwei Kategorien vor:

  • Beratungs-  und Vermarktungsmandate für Objekte:

Hier beauftragt der Vermieter ein Makler- oder Beratungsunternehmen (in Ausnahmefällen auch mehrere) mit der Koordination der Vermarktungstätigkeiten für sein Objekt. Dieser Vertrag regelt auch die Zusammenarbeit mit weiteren externen Beratern oder Maklern. Hat ein Mietinteressent seinerseits einen Berater ausgewählt und weist dieser seine Beauftragung nach, hat er für seinen Kunden in Abstimmung mit dem objektverantwortlichen Makler auch Zugriff auf diese Objekte. In solchen Fällen werden beide Seiten durch Ihre jeweiligen Interessensvertreter beraten. In den angelsächsischen Märkten ist dies ein bereits seit Jahren übliches Vorgehen.

  • Beratungsmandate für Kunden:

Hier werden die Interessen des Mieters durch seinen Berater wahrgenommen. Durch ein Beratungsmandat soll gewährleistet werden, dass der Zugriff auf alle im Markt befindlichen Optionen erfolgt. Eine umfassende Dienstleistung für den Kunden wird in einem schriftlichen Beratungsmandat festgehalten (Sondierung des Marktes, Vergleich der Optionen, Begleitung der Vertragsverhandlungen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Konditionen, Erstellung von Raumplanungen, Vergleich von Kennzahlen sowie Handlungsempfehlung). Für den Zeitraum der Beauftragung ist der Berater alleiniger Interessensvertreter des Mieters.