Im gewerblichen Mietrecht gibt es unterschiedliche, frei wählbare Methoden die anzumietenden Flächen zu ermitteln (siehe auch Flächendefinitionen). Je nach Standort und Vermieter kann die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Flächen variieren. So werden beispielsweise in München derzeit ca. 85 % aller Büroflächen auf BGF Basis vermietet.
Dabei werden, vereinfacht dargestellt, alle Flächen von Fassade zu Fassade übermessen. So werden auch Konstruktionsflächen, Treppenhäuser und Schächte mitberechnet.
Der Mietzins pro m² für dieselbe Fläche ist dann, da dieses Berechnungsverfahren zu einer größeren Flächenausweisung führt, niedriger als bei einer Vermietung nach Nettogrundfläche. Um Mietkosten vergleichbar zu machen, müssen Angebote auf Basis einer einheitlichen Flächendefinition betrachtet werden.