Wenn ein Mietinteressent einen exklusiven Beratungsauftrag abschließt, um seinen Suchprozeß koordinieren zu lassen und damit eine umfassendere Dienstleistung zu erhalten, hat er keine Einschränkung in der Auswahl der Objekte.
Auch wenn ein Maklerunternehmen einen exklusiven Vermietungssauftrag für ein Objekt hält, ist in diesem Auftrag die Zusammenarbeit mit anderen Marktteilnehmern geregelt. Mietinteressenten, die ihrerseits einen Berater beauftragt haben, erhalten in Absprache mit dem auf der Objektseite beauftragten Makler Zugriff darauf.